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Lokales Ostprignitz-Ruppin Prostituierte nicht glaubhaft: Polizist freigesprochen Er hatte bestritten, die sexuellen Dienste einer Prostituierten über zwei Jahre lang zu einem reduzierten Preis in Anspruch genommen und ihr dafür polizeilichen Schutz versprochen zu haben. Dass hatte die Frau gesagt. Bereits daran hatte das Gericht Zweifel. Das räumte die Verteidigerin Kersten Woweries ein. Aber strafbar gemacht hat er sich ihrer Meinung nach nicht. Staatsanwältin von Schuld des Angeklagten überzeugt An sieben Verhandlungstagen hörte das Gericht eine Vielzahl von Zeugen, darunter als Hauptbelastungszeugin die Frau, wegen der der Jährige aus der Gemeinde Fehrbellin nach einem bis dahin untadeligen Berufsleben nun vor Gericht stand.
Demnach hatte der Angeklagte die Frau bei einer Zeugenvernehmung kennengelernt. Was sie beruflich machte, daraus machte sie keinen Hehl. Kurze Zeit später besuchte er sie das erste Mal. Etwa ein halbes Jahr lang bezahlte er den vereinbarten Preis von 50 Euro. In dieser Zeit, so die Staatsanwältin, baute er ein Vertrauensverhältnis auf, zeigte ihr durch gezielte Informationen über ihre Kindheit und die Vergangenheit ihres damaligen Mannes, welche Einblick er hatte.
Ab zahlte der Angeklagte dann weniger. Für die Staatsanwältin war klar, dass die Frau das Geld nicht einforderte, weil sie Angst hatte, er könne sie anzeigen, weil sie ihr Gewerbe nicht angemeldet hatte. Sie wollte es sich nicht mit ihm verscherzen. Sie bezeichnete die Situation für beide als eine Win-Win-Situation.
Sie seien sich sicher auch sympathisch gewesen, aber es sei eine Geschäftsbeziehung gewesen. Sie plädierte auf eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung. Verteidigung sieht Fehlverhalten, aber kein strafbares Handeln Für die Verteidigung dagegen hat sich die Anklage nicht bestätigt. Es werde nicht in Abrede gestellt, dass ihr Mandant zu wenig gezahlt habe, auch nicht, dass er im Polizeisystem nachgeguckt habe, um, wie sie sagte, zu sehen, mit wem er sich eingelassen hatte.
Das sahen die Richter genauso und sprachen den Jährigen frei. Ob das nun das Ende einer für den Angeklagten belastenden Zeit ist, ist offen. Denn gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.